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   OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90   

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https://dejure.org/1990,2751
OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90 (https://dejure.org/1990,2751)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.1990 - 21 U 3387/90 (https://dejure.org/1990,2751)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 1990 - 21 U 3387/90 (https://dejure.org/1990,2751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von empfangsbedürftigen, als Telefax, Telekopie oder mittels Scanner und Modem per E-Mail übermittelten Willenserklärungen; Manipulationsmöglichkeiten bei einer presserechtlichen Gegendarstellung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 10 BayPresseG (LPG Bayern)

  • online-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayPresseG Art. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 6383/90
  • OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2895
  • NJW-RR 1990, 1433 (Ls.)
  • afp 1991, 531
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90
    Die Fernkopie setzt, ohne daß es dabei (wie z.B. beim Fernschreiben) eines menschlichen Mittlers bedarf, die Vorlage in elektronische Impulse um und liefert auf technischem Wege am Empfangsort eine originalgetreue Wiedergabe der Vorlage (BGH NJW 83, 1498).
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90
    c) Die Fernkopie bietet eine hohe Inhalts- und Unterschriftsgarantie (BFH NJW 82, 2520).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90
    Die Fernkopie liefert zwar bei Übermittlung einer eigenhändig unterzeichneten Vorlage dem Empfänger nur eine Ablichtung mit bildlicher Wiedergabe der Unterschrift und entspricht deshalb nicht dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 2 BayPresseG (BGH NJW 81, 1618, 1619).
  • OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer

    Die Schriftform des Gegendarstellungsverlangens ist bei jeder Art der Fixierung durch Druck oder Schrift gewahrt und auch das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung ist bei Zuleitung durch Telefax erfüllt (Schulz in Hahn/Vesting § 56 RStV Rz. 32 f; LG Köln, AfP 1995, 684 f; OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 730; OLG München NJW 1990, 2895 zu den jeweiligen Pressegesetzen).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94

    eidesstattliche Versicherung per Telefax - § 156 StGB, grundsätzlich genügt für

    c) Darüber hinaus werden durch Telefax übermittelte Erklärungen von der Rechtsprechung in folgenden Fällen als ausreichend und wirksam erachtet: Für die Kündigung eines VOB -Vertrages (OLG Düsseldorf NJW 1992, 1050 ), für eine Gegendarstellung im Presserecht (OLG München NJW 1990, 2895 ; a. A. aber OLG Hamburg NJW 1990, 1613 ), für den Nachweis einer Vollmacht nach § 174 BGB (LSG Essen CR 1991, 232; a. A. aber OLG Hamm NJW 1991, 1185 ).

    Während bei einer Übermittlung auf dem Postweg Manipulationen durch beliebige Dritte, die sich des Namens und der Unterschrift des Berechtigten widerrechtlich bedienen, möglich sind, wird bei einer unmittelbaren Übermittlung durch Telekopie die Kennung des Absendegeräts mit übermittelt, so daß die Möglichkeit des Mißbrauchs sich auf diejenigen Personen beschränkt, die Zugang zu dem Gerät des Absenders haben (OLG München NJW 1990, 2895 ).

  • KG, 28.11.2006 - 9 U 210/06

    Gegendarstellung: Anspruch wegen einer Falschmeldung hinsichtlich einer

    Vielmehr muss bei der Abdruckanordnung auch die durch Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG geschützte redaktionelle Gestaltungsfreiheit beachtet werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1381, 1384; OLG München AfP 1991, 531, 532; Burckhardt a. a. O. Rd. 190).
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